Für die Benutzung der SchnellBusse oder der 1. Klasse RB/RE sind, ausgenommen zu den Einzelkarten Stadtverkehr und Kurzfahrt SchnellBus, Zuschläge zu zahlen. Zuschläge für den SchnellBus oder die 1. Klasse RB/RE berechtigen am angegebenen Geltungstag bis Betriebsschluss zur Nutzung der SchnellBusse und der 1. Klasse RB/RE. Wird der Zuschlag zu einer Einzelkarte gelöst, so gilt er am angegebenen Geltungstag für eine Fahrt. Die Zuschläge sind nur in Verbindung mit der Fahrkarte gültig, zu der sie gelöst worden sind.